Die Gebühren der Behandlung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Ich bitte Sie, Rechnungen mit Ihrer Versicherung abzuklären. Als Patient sind Sie mein Vertragspartner, nicht die Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese je nach Art der Behandlung und Tarif mit Ihrem Versicherer.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten einer Behandlung in der Regel vollständig oder - je nach Tarif anteilig.